Ist ein Erfolgshonorar in der Schweiz erlaubt?

Nicht als reiner Anteil am Ergebnis. Art. 12 lit. e des Anwaltsgesetzes (BGFA) verbietet Anwältinnen und Anwälten ein pactum de quota litis. Erlaubt ist eine Erfolgsprämie zusätzlich zu einem Honorar, das die Kosten der Anwältin oder des Anwalts deckt, in den Grenzen der Rechtsprechung des Bundesgerichts.

JuriMatch | Anwälte | Preise | Über uns