Erfolgshonorar

Eine Vergütung, deren Höhe vom Ausgang des Falls abhängt. Nach § 4a RVG ist sie in Deutschland nur in bestimmten Fällen erlaubt, etwa bei Geldforderungen bis 2.000 Euro oder wenn der Mandant sonst auf die Rechtsverfolgung verzichten würde, und muss in Textform vereinbart werden.

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