Europäischer Zahlungsbefehl

Ein Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006, um unbestrittene Geldforderungen grenzüberschreitend mit Formularen einzutreiben. Widerspricht der Schuldner nicht, wird der Zahlungsbefehl in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar.

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