Entschädigung nach der Fluggastrechte-Verordnung

Eine feste Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro je nach Flugstrecke nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, bei großer Ankunftsverspätung, kurzfristiger Annullierung oder Nichtbeförderung, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

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