Ist ein Erfolgshonorar in Deutschland erlaubt?
Nur in bestimmten Fällen. Nach § 4a RVG dürfen Anwälte ein Erfolgshonorar vereinbaren bei Geldforderungen bis 2.000 Euro, beim außergerichtlichen Forderungseinzug oder wenn der Mandant sonst aus wirtschaftlichen Gründen auf die Rechtsverfolgung verzichten würde. Ansonsten gilt die gesetzliche Vergütung nach dem RVG oder ein vereinbartes Zeit- oder Pauschalhonorar.