Erfolgsabhängige Vergütung oder Stundenhonorar
Bei einer erfolgsabhängigen Vergütung zahlen Sie Ihrem Anwalt bei Niederlage nichts, geben im Erfolgsfall aber einen Teil ab. Beim Stundenhonorar zahlen Sie unabhängig vom Ergebnis, behalten aber den ganzen Betrag. In Deutschland rechnen viele Anwälte zudem nach dem gesetzlichen RVG ab, das sich am Streitwert orientiert.