Erfolgshonorar und Prozessfinanzierung im Vergleich
Beim Erfolgshonorar arbeitet Ihr eigener Anwalt ohne Bezahlung, wenn Sie nichts erhalten. Bei der Prozessfinanzierung zahlt ein Dritter die Kosten des Verfahrens und meist auch das Kostenrisiko gegen einen Anteil am Erlös. In Deutschland ist das Erfolgshonorar nur ausnahmsweise erlaubt, deshalb ist die Finanzierung bei größeren Ansprüchen üblicher.