Anwälte für Anlagebetrug und Kapitalanlagerecht in der Schweiz

Ein Berater, Vermittler oder Fonds hat Risiken verschwiegen, Ihr Geld zweckwidrig verwendet oder Ihnen eine ungeeignete Anlage verkauft. Ein reines Erfolgshonorar (pactum de quota litis) ist Anwältinnen und Anwälten nach Art. 12 lit. e des Anwaltsgesetzes (BGFA) verboten. Erlaubt ist eine Erfolgsprämie zusätzlich zu einem Honorar, das die Kosten deckt, in den Grenzen der Rechtsprechung des Bundesgerichts.

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