Anwälte für Vertragsstreitigkeiten in der Schweiz

Ihr Vertragspartner hat nicht geliefert, nicht gezahlt oder nicht so geleistet wie vereinbart, und der Schaden lässt sich beziffern. Ein reines Erfolgshonorar (pactum de quota litis) ist Anwältinnen und Anwälten nach Art. 12 lit. e des Anwaltsgesetzes (BGFA) verboten. Erlaubt ist eine Erfolgsprämie zusätzlich zu einem Honorar, das die Kosten deckt, in den Grenzen der Rechtsprechung des Bundesgerichts.

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