Anwälte für Forderungseinzug in der Schweiz
Ein Kunde hat Ware oder Leistung erhalten und trotz Mahnungen nicht bezahlt. Ein reines Erfolgshonorar (pactum de quota litis) ist Anwältinnen und Anwälten nach Art. 12 lit. e des Anwaltsgesetzes (BGFA) verboten. Erlaubt ist eine Erfolgsprämie zusätzlich zu einem Honorar, das die Kosten deckt, in den Grenzen der Rechtsprechung des Bundesgerichts.