Anwälte für Anlagebetrug und Kapitalanlagerecht in Österreich

Ein Berater, Vermittler oder Fonds hat Risiken verschwiegen, Ihr Geld zweckwidrig verwendet oder Ihnen eine ungeeignete Anlage verkauft. In Österreich ist es Anwälten verboten, sich einen Anteil am erstrittenen Betrag als Honorar zu sichern (quota litis, § 879 Abs. 2 Z 2 ABGB). Zulässig sind Vereinbarungen, die den Erfolg auf andere Weise berücksichtigen, etwa ein Zuschlag zum Grundhonorar.

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