Anwälte für Betrugsfälle in Österreich

Sie haben Geld verloren, weil Sie bewusst getäuscht wurden: durch falsche Angaben, gefälschte Unterlagen, umgeleitete Zahlungen oder ein Scheinunternehmen. In Österreich ist es Anwälten verboten, sich einen Anteil am erstrittenen Betrag als Honorar zu sichern (quota litis, § 879 Abs. 2 Z 2 ABGB). Zulässig sind Vereinbarungen, die den Erfolg auf andere Weise berücksichtigen, etwa ein Zuschlag zum Grundhonorar.

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