Anwälte für Arbeitsrecht in Österreich

Kündigung, Diskriminierung, nicht gezahlter Lohn oder Bonus oder Benachteiligung am Arbeitsplatz. In Österreich ist es Anwälten verboten, sich einen Anteil am erstrittenen Betrag als Honorar zu sichern (quota litis, § 879 Abs. 2 Z 2 ABGB). Zulässig sind Vereinbarungen, die den Erfolg auf andere Weise berücksichtigen, etwa ein Zuschlag zum Grundhonorar.

JuriMatch | Anwälte | Preise | Über uns