Anwälte für geistiges Eigentum in Österreich

Jemand nutzt Ihre Marke, Ihr Patent, Ihr Design oder Ihre Werke ohne Erlaubnis, oder Sie werden selbst abgemahnt. In Österreich ist es Anwälten verboten, sich einen Anteil am erstrittenen Betrag als Honorar zu sichern (quota litis, § 879 Abs. 2 Z 2 ABGB). Zulässig sind Vereinbarungen, die den Erfolg auf andere Weise berücksichtigen, etwa ein Zuschlag zum Grundhonorar.

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