Anwälte für Verbraucherrecht in Österreich
Probleme mit Fluggesellschaften, Banken, Autoherstellern, Versicherern oder Händlern, oft viele Betroffene mit demselben Anspruch. In Österreich ist es Anwälten verboten, sich einen Anteil am erstrittenen Betrag als Honorar zu sichern (quota litis, § 879 Abs. 2 Z 2 ABGB). Zulässig sind Vereinbarungen, die den Erfolg auf andere Weise berücksichtigen, etwa ein Zuschlag zum Grundhonorar.