Baumängel: Rechte von Bauherren und Käufern

Risse, Feuchtigkeit, undichte Dächer oder fehlerhafte Haustechnik: Mängel am Bau sind teuer und belastend. Das Werkvertragsrecht gibt Bauherren klare Rechte, aber auch Pflichten, vor allem bei der Abnahme und bei der Mängelanzeige.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Gewährleistung am Neubau?

In der Regel fünf Jahre ab der Abnahme. Bei wirksam vereinbarter VOB/B kann die Frist kürzer sein.

Darf ich Mängel selbst beheben lassen und die Kosten verlangen?

Grundsätzlich erst, nachdem Sie dem Unternehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben.

Was ist ein selbständiges Beweisverfahren?

Ein gerichtliches Verfahren, in dem ein Sachverständiger den Mangel und seine Ursache feststellt, bevor oder ohne dass ein Hauptprozess geführt wird. Es hemmt auch die Verjährung.

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