Post vom Inkasso: Forderung prüfen und richtig reagieren
Ein Inkassoschreiben wirkt oft bedrohlich, ist aber zunächst nur eine Zahlungsaufforderung. Ob Sie zahlen müssen, hängt davon ab, ob die Forderung berechtigt ist. Ignorieren sollten Sie das Schreiben trotzdem nicht. Hier lesen Sie, wie Sie richtig reagieren, und was gilt, wenn Sie selbst offene Forderungen eintreiben wollen.
Häufige Fragen
Darf das Inkasso einen SCHUFA-Eintrag machen?
Nur unter engen Voraussetzungen, unter anderem wenn die Forderung unbestritten ist und Sie vorher gemahnt wurden. Bestreiten Sie die Forderung schriftlich, darf sie in der Regel nicht gemeldet werden.
Muss ich auf ein Inkassoschreiben reagieren?
Sie sollten es zumindest prüfen. Ist die Forderung unberechtigt, widersprechen Sie schriftlich. Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen reagieren, sonst droht die Vollstreckung.
Wie treibe ich als Unternehmen eine offene Rechnung ein?
Nach einer Mahnung können Sie selbst online einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder eine Kanzlei bzw. ein Inkassounternehmen beauftragen. Bei Zahlungsverzug können Sie Verzugszinsen und unter Unternehmen eine Pauschale von 40 Euro verlangen.
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