Streit mit der Versicherung: Wenn die Versicherung nicht zahlt
Ob Hausrat, Wohngebäude, Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung: Lehnt die Versicherung eine Leistung ab oder kürzt sie, ist das nicht das letzte Wort. Vor einer Klage gibt es kostenlose Schlichtungsmöglichkeiten.
Häufige Fragen
Ist der Versicherungsombudsmann kostenlos?
Ja, für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos. Seine Entscheidung bindet bis zu einem bestimmten Beschwerdewert nur den Versicherer, Sie können danach trotzdem klagen.
Wie lange habe ich Zeit, gegen die Ablehnung vorzugehen?
Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Ende des Entstehungsjahres. Die Verjährung ist gehemmt, solange der Versicherer über die Anmeldung noch nicht entschieden hat.
Kann die BaFin meine Versicherung zur Zahlung verpflichten?
Nein. Die BaFin nutzt Beschwerden für ihre Aufsicht, entscheidet aber keine Einzelfälle. Dafür sind Ombudsmann und Gerichte zuständig.
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