Verluste mit Kapitalanlagen: Wann Anleger Schadensersatz fordern können
Nicht jeder Verlust mit einer Geldanlage begründet einen Anspruch: Wer investiert, trägt das Marktrisiko. Anders ist es, wenn Sie falsch beraten wurden, Risiken verschwiegen wurden oder ein Prospekt unrichtig war. Dann können Berater, Vermittler, Banken oder Prospektverantwortliche haften.
Häufige Fragen
Kann ich Schadensersatz verlangen, nur weil die Anlage an Wert verloren hat?
Nein. Ein Kursverlust allein begründet keinen Anspruch. Es kommt darauf an, ob Sie falsch beraten oder getäuscht wurden oder ob der Prospekt fehlerhaft war.
Was kostet die Ombudsstelle?
Die Ombudsverfahren der Banken und der Investmentfondsbranche sind für Verbraucher in der Regel kostenlos. Ihre Entscheidungen binden Sie nicht; Sie können danach noch klagen.
Was tun, wenn der Anbieter insolvent ist?
Melden Sie Ihre Forderung im Insolvenzverfahren an. Prüfen Sie außerdem, ob Berater, Vermittler, Banken oder Verantwortliche persönlich haften.
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