Flugverspätung und Annullierung: Ihre Rechte als Fluggast

Kommt Ihr Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung an, wird er kurzfristig annulliert oder werden Sie trotz Buchung nicht befördert, steht Ihnen oft eine pauschale Entschädigung zu. Die Regeln stehen in der EU-Fluggastrechteverordnung. Viele Ansprüche lassen sich ohne Anwalt durchsetzen.

Häufige Fragen

Bekomme ich Geld, wenn wegen eines Streiks gestrichen wurde?

Das hängt davon ab, wer streikt. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist ein Streik des eigenen Personals der Airline in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand, ein Streik der Flugsicherung dagegen oft schon.

Muss ich einen Gutschein annehmen?

Nein. Bei Annullierung können Sie die Erstattung des Ticketpreises in Geld verlangen. Ein Gutschein ist nur eine Alternative, wenn Sie ausdrücklich zustimmen.

Brauche ich einen Anwalt?

Nicht unbedingt. Die Forderung bei der Airline und die Schlichtung sind ohne Anwalt möglich, und am Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang.

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