Verkehrsunfall: Schadensersatz und Schmerzensgeld richtig fordern
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kann seinen Schaden direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen. Was ersetzt wird, hängt vom Einzelfall ab. Viele Geschädigte verschenken Geld, weil sie das erste Angebot der Versicherung annehmen.
Häufige Fragen
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen wählen. Bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag genügen.
Zahlt die gegnerische Versicherung meinen Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die gesetzlichen Anwaltskosten in der Regel zum Schaden, den die Versicherung ersetzen muss. Bei Mitschuld wird gequotelt.
Wie lange habe ich Zeit?
In der Regel drei Jahre ab Ende des Unfalljahres. Verhandlungen mit der Versicherung hemmen die Frist.
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