Dieselskandal: Wer noch Schadensersatz fordern kann
Seit 2015 haben Hunderttausende Käufer von Dieselfahrzeugen gegen Hersteller geklagt, weil die Abgasreinigung im Test anders arbeitete als auf der Straße. Viele Verfahren sind abgeschlossen, doch die Rechtsprechung hat sich weiterentwickelt. Hier lesen Sie, was heute noch möglich ist und worauf Sie achten sollten.
Häufige Fragen
Kann ich auch klagen, wenn ich das Auto schon verkauft habe?
Grundsätzlich ja. Der Verkaufserlös wird bei der Berechnung des Schadens berücksichtigt. Ob sich die Klage dann noch lohnt, sollte eine Kanzlei durchrechnen.
Was ist der Differenzschaden?
Der Betrag, um den das Fahrzeug wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung bei Kauf weniger wert war. Der BGH bemisst ihn im Regelfall auf 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises, je nach Einzelfall.
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Nicht zwingend. Ohne Versicherung tragen Sie aber das Kostenrisiko, wenn Sie verlieren, es sei denn, ein Prozessfinanzierer übernimmt es gegen eine Erfolgsbeteiligung.
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