Kündigung erhalten: Kündigungsschutzklage und Abfindung

Nach einer Kündigung zählt jeder Tag: Wer sich wehren will, muss innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Hier erfahren Sie, wann eine Kündigung angreifbar ist, wie es zu einer Abfindung kommt und welche Kosten auf Sie zukommen.

Häufige Fragen

Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

Nein. Eine Abfindung ist meist Verhandlungssache. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in besonderen Fällen, etwa wenn der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung nach § 1a KSchG anbietet und Sie die Klagefrist verstreichen lassen.

Was passiert, wenn ich die drei Wochen verpasse?

Dann gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur in engen Ausnahmefällen möglich.

Wer zahlt meinen Anwalt, wenn ich gewinne?

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst. Eine Rechtsschutzversicherung oder die Gewerkschaft kann die Kosten übernehmen.

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